News

25.01.2024

AFIR – was gibt es zur europäischen Verordnung zu beachten?

Mit der ab 13.April diesen Jahres geltenden Verordnung für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe werden strengere Regelungen für kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten eingeführt. Davon sind insbesondere Gleichspannungslader größer 50kW betroffen. Einen Bestandsschutz gibt es nur bis 2027. Das TC-Backend bietet bereits verschiedene Schnittstellen zu Zahlungsdienstleistern und wir bereiten uns insbesondere auf die Einbindung weiterer Zahlungsterminals vor, sodass Ihre Infrastruktur auch weiterhin konform betrieben werden kann.

Zum Download der Verordnung

02.05.2023

Leitfaden „Einfach Laden ohne Hindernisse“ des NOW

Die nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) präsentiert in ihrem neuen Leitfaden, wie sich Ladeinfrastruktur barrierefrei umsetzen lässt. Menschen mit Behinderung soll so der Zugang zu Ladestationen erleichtert werden. 

Zum Download des Leitfadens

20.04.2023

3. Förderaufruf Ladeinfrastruktur in Bayern

Im Rahmen des 3. Förderaufrufs Ladeinfrastruktur in Bayern 2.0 können vom 02.05.2023 bis 30.06.2023 Anträge für öffentliche Ladeinfrastruktur eingereicht werden. Hierzu informiert die Kompetenzstelle Elektromobilität in 2 Online-Sprechstunden über die Voraussetzungen und beantwortet fragen.

Hier geht es zur Kompetenzstelle